Warum enthalten manche homöopathische Arzneimittel Alkohol? – Beispiel Rytmopasc
Alkohol ist im Homöopathischen Arzneibuch (HAB) für die Herstellung der Homöopathika meist sogar vorgeschrieben.
Neben der Verwendung als Lösungsmittel dient Alkohol auch als Konservierungsstoff. Auf die Zugabe anderer Konservierungsmittel kann daher bei alkoholhaltigen Tropfen verzichtet werden!
Üblicherweise stellt Alkohol in den geringen Dosierungen eines Arzneimittels auch gar keine gesundheitliche Gefährdung dar. Denn, was viele nicht wissen: Alkohol ist ein ganz normales Stoffwechselprodukt beim Menschen, d.h., wir stellen selbst ständig Alkohol her, den unsere Leber abbauen muss. Das Problem liegt also - wie so oft - in der Dosis.
Und die ist bei Arzneimitteln sehr gering, auch wenn das Arzneimittel selbst beispielsweise 54 Vol.-% Alkohol enthält - wie Rytmopasc®. In 5 Tropfen sind nämlich gerade mal 0,07 g Alkohol enthalten. Zum Vergleich: Ein Glas (0,2 l) Apfelsaft enthält bis zu 1 g, ein Becher (0,5 l) Kefir ca. 5 g und ein Glas (0,33 l) Bier ca. 10 g Alkohol.
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