Abgelaufene Medikamente - Wohin mit Arzneimitteln, deren Verfallsdatum überschritten ist?
Oder kann man "alte Medikamente" nach Ablauf des angegebenen Verfallsdatums noch nutzen?
Wer kennt das nicht: Man ist lange nicht krank gewesen, schaut unverhofft mal wieder in die eigene Hausapotheke nach benötigten Medikamenten und stellt fest: Jede Menge abgelaufene Produkte, Salben und Tabletten, die man lange nicht nehmen musste und deren Verfallsdatum nun abgelaufen ist. Unwillkürlich stellt sich dann bei vielen Menschen die Frage: Kann ich die Arzneimittel noch nehmen, wenn die abgelaufen sind, oder muss ich sie entsorgen? Und wenn ja, wohin mit den abgelaufenen Arzneimitteln? Restmüll? Flüssige Arznei in die Toilette? Plastik-Blister mit Tabletten in den gelben Sack? Recyclinghof? Es herrscht also große Verunsicherung über die korrekte Arzneimittel-Entsorgung.
Ist ein Medikament mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum noch ein verwendbares Arzneimittel?
In diesem Zusammenhang muss man zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln und dem Verfallsdatum von Medikamenten unterscheiden - denn das Verfallsdatum bei Arzneimitteln ist ein strengerer Maßstab als das MHD:
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bei Lebensmitteln und das Verfallsdatum bei Arzneimitteln sind zwei verschiedene Konzepte, die jeweils die Qualität und Sicherheit der Produkte und im Falle der Arzneimittel auch deren Wirksamkeit betreffen. Das MHD ist ein Hinweis auf das Datum, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das Nahrungsmittel bei richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Konsistenz und Nährwert behält. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein festes Verfallsdatum, sondern es gibt an, dass das Produkt wahrscheinlich noch genießbar ist, auch wenn es nach dem MHD an Qualität verlieren kann - vorausgesetzt, dass keine Anzeichen von Verderb vorliegen, z.B. aufgrund von falscher Lagerung (zu warm, zu hell usw.).
- Anders verhält es sich beim Verfallsdatum bei Arzneimitteln: Dieses Datum gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt der Hersteller garantiert, dass das Medikament seine volle Wirkung und Sicherheit behält, sofern es richtig gelagert wird. Nach dem Verfallsdatum können die Wirksamkeit, Stabilität und Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden - was potenzielle Risiken wie problematische Nebenwirkungen mit sich bringen kann. Es wird daher empfohlen, abgelaufene Medikamente nicht mehr zu verwenden und sie ordnungsgemäß zu entsorgen.
Konkret noch einmal zur Frage, ob man ein Medikament auch nach dem Verfallsdatum noch verwenden kann: Der Hersteller muss mit einem klaren NEIN antworten, denn die Behörden haben nur die angegebene Haltbarkeitsdauer genehmigt – als Resultat der vom Hersteller eingereichten Daten und grundsätzlicher rechtlicher Bestimmungen. Abweichend davon könnte der „gesunde Menschenverstand“ empfehlen, dass orale Arzneimittel auch länger verwendet werden könnten, da sie äußerlich unverändert aussehen. Sehr wahrscheinlich ist jedoch, dass sich die Wirkstoff-Konzentration im Laufe der Zeit verringert und damit letztlich auch die Wirkung – daher: Entsorgen Sie Arzneimittel nach der Ablauffrist! Aber wie sieht die richtige Entsorgung aus, um Umwelt, Abwasser oder gar Trinkwasser nicht negativ zu beeinträchtigen?
Warum ist das korrekte Entsorgen so wichtig?
Antibiotika, Hormone, Schmerzmittel, Betablocker, Antidepressiva und viele weitere mehr: Rund 270 Arzneimittelstoffe konnten bereits in deutschen Seen und Flüssen, im Grundwasser sowie in Sedimenten und in Böden nachgewiesen werden. Auch wenn die hier gemessenen Wirkstoff-Konzentrationen in der Umwelt unterhalb von therapeutischen Dosierungen liegen, können sie Folgen für die Ökosysteme haben: Bei Pflanzen konnte beispielsweise durch für sie schädliche Substanzen eine Hemmung des Wachstums beobachtet werden und bei Fischen Organschädigungen durch Schmerzmittelrückstände sowie eine gestörte Fortpflanzung. Epilepsiemedikamente beispielsweise verzögern die Entwicklung von Fischen und Medikamente zur Diabetes-Behandlung förderten eine Verweiblichung von Fischen. Antibiotikarückstände wiederum können nützliche Umweltbakterien und Algen in ihrem Wachstum verlangsamen und bei Blutdrucksenkern konnte bei Wasserinsekten eine gestörte Fortpflanzung beobachtet werden. Auch die Trinkwassergewinnung wird erschwert.
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Wohin mit abgelaufenen Medikamenten?
Weit verbreitet war die Empfehlung, abgelaufene Tabletten, Tropfen und Salben zurück in die Apotheke zu bringen, damit diese sich um die weitere Entsorgung kümmern kann. Viele Apotheken bieten den Service der Rücknahme von abgelaufenen Medikamenten an, aber: Apotheken sind dazu nicht verpflichtet, es handelt sich also um eine reine Serviceleistung, die manche Apotheken anbieten, andere jedoch nicht.
Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt, abgelaufene bzw. nicht mehr benötigte Arzneimittel über den Hausmüll - also die Restmülltonne - zu entsorgen, sofern keine anderen Entsorgungshinweise im Beipackzettel oder auf der Verpackung des jeweiligen Präparats angegeben sind. Die Entsorgung alter Arzneimittel über den Hausmüll gilt als die sicherste Option. Wird der Restmüll verbrannt, werden dabei auch die Wirkstoffe des Präparats vollständig zerstört. Hier gibt es allerdings auch Ausnahme-Fälle: Manche Landkreise nutzen eine mechanisch-biologische Behandlung des Hausmülls. Dabei werden Medikamente nicht zerstört oder deren Wirkstoffe abgebaut.
Viele Gemeinden bieten für diese Art von Abfall auch spezielle Schadstoffsammelstellen für die Entsorgung an. Auf keinen Fall dürfen Arzneimittel, auch nicht flüssige Medikamente wie Tropfen, Augentropfen oder Saft, über den Ausguss bzw. die Toilette ins Abwasser entsorgt werden. Was viele Menschen nicht wissen: Diese Medikamente können das Grundwasser erheblich belasten.
Insbesondere gehören Antibiotika der Umwelt zuliebe in eine fachgerechte Entsorgung, wenn die Haltbarkeit überschritten ist oder das Medikament nicht mehr eingenommen werden muss. Was man unbedingt beachten sollte: Ein altes Antibiotikum sollte man nach der überstandenen Erkrankung nicht mehr für zukünftige Notfälle aufbewahren und dann eigenmächtig verwenden. Selbst wenn das Verfallsdatum noch nicht überschritten sein sollte, sollte es trotz laufender Haltbarkeit entsorgt werden..
In welchen Müll gehören die Verpackungen von aufgebrauchten oder alten Medikamenten?
- Bei Umverpackungen aus Pappe, wie sie bei Tabletten in Blistern üblich ist, ist die Sachlage klar: Hier ist die blaue Tonne, also der Papier-Müll, die richtige Anlaufstation für das Entsorgen. Gleiches gilt natürlich auch für die Umverpackungen von Tropfen, Salben und anderen Medikamenten, sofern diese aus Papier bestehen.
- Blister-Verpackungen von verbrauchten Medikamenten gehören als recyclebarer Abfall in den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne. Falls noch Tabletten im Blister sind, diese zuvor herausdrücken und im Restmüll entsorgen.
- Leere Tropffläschchen von flüssigen Arzneimitteln können wie normaler Glas-Müll über die Altglas-Container entsorgt werden - und können so der Umwelt zuliebe wieder in den Verbrauchskreislauf überführt werden. Ist noch Inhalt enthalten, das Fläschchen fest verschließen und in den Hausmüll geben.
- Die meisten abgelaufenen Medikamente in fester Form wie Tabletten und Zäpfchen, aber auch Augentropfen oder Salben kann man einfach über den Hausmüll entsorgen.
- Spritzen, Nadeln, Lanzetten und ähnliches sollten, insbesondere bei größeren Mengen, in einem stichsicheren Behältnis entsorgt werden.
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Quellen:
www.br.de/radio/bayern1/inhalt/experten-tipps/umweltkommissar/alte-medikamente-arzneien-entsorgen-muell-100.html, abgerufen am 01.06.2023
www.arzneimittelentsorgung.de/home/, abgerufen am 01.06.2023
Stiftung Warentest, www.test.de/Medikamente-entsorgen-Wohin-mit-alten-Pillen-und-fluessiger-Arznei-5878119-0/, abgerufen am 01.06.2023
Land Baden-Württemberg, "Arzneimittel richtig entsorgen", www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/arzneimittel-richtig-entsorgen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, www.bmuv.de/richtig-entsorgen-wirkt/welche-auswirkungen-haben-medikamente-auf-die-umwelt, abgerufen am 05.06.2023